Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für den Einsatz von Aral SuperCards B2B Reloadable (Stand 12.06.2025)

Präambel

Die B2Mobility GmbH (B2Mobility) ist Herausgeberin wiederaufladbarer, personalisierter Zahlungskarten in digitaler und physischer Form auf Guthabenbasis (Aral SuperCard B2B Reloadable) zur Bereitstellung durch den Vertragspartner an seine Mitarbeiter und seine Partner mit vertraglichem Verhältnis (Kartennutzer). 

Der Vertragspartner kann die von B2Mobility ausgegebenen Aral SuperCard B2B Reloadable nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen den Kartennutzern zur Verfügung stellen, wodurch der Vertragspartner den Mitarbeitern und Partnern mit vertraglichem Verhältnis ein freiwillig gewährtes Nutzungsrecht an den Aral SuperCard B2B Reloadable und dem mittels der Karte nutzbaren Guthaben einräumt. 

Dabei ist der Vertragspartner Inhaber des auf den Aral SuperCard B2B Reloadable gespeicherten Guthabens in Form einer Forderung gegen B2Mobility in Höhe des zuvor gezahlten Geldbetrages, während das den Kartennutzern eingeräumte Nutzungsrecht keinerlei vertragliche Ansprüche in Bezug auf das Guthaben oder in sonstiger Weise gegen B2Mobility begründet. 

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Ausgabe und Nutzung der AralSuperCard B2B Reloadable durch den Vertragspartner an die Kartennutzer. 

 

1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Ausgabe der Aral SuperCard B2B Reloadable durch den Vertragspartner an und die Nutzung der Aral SuperCard B2B Reloadable durch die Kartennutzer. 

2. Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen gelten folgende Definitionen und Begriffsbestimmungen: 

2.1 B2Mobility ist Herausgeberin der Aral SuperCard B2B Reloadable. B2Mobility ist eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Wittener Straße 45, 44789 Bochum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter der Nummer HRB 16999. B2Mobility hat eine Erlaubnis als E-Geldinstitut, das nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank unterliegt, beantragt

2.2 Vertragspartner ist immer ein Unternehmen (natürliche oder juristische Person), das mit B2Mobility einen Vertrag über die Ausgabe und Nutzung von Aral SuperCard B2B Reloadable abschließt und das Inhaber des mittels der Aral SuperCard B2B Reloadable nutzbaren Guthabens ist. 

2.3 Karte ist die von B2Mobility für den Kartennutzer personalisierte Aral SuperCard B2B Reloadable, mittels derer Zahlungsvorgänge ausgelöst werden können und die von Aral Tankstellen in Deutschland zur bargeldlosen Bezahlung aller von ihr angebotenen Produkte und Dienstleistungen, angenommen wird. 

2.4 Kartennutzer ist immer eine natürliche Person und Arbeitnehmer des Vertragspartners bzw. ein Partner mit einem vertraglichen Verhältnis zum Vertragspartner, dem der Vertragspartner die Karte ausgehändigt und die Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt hat. Der Kartennutzer erhält vom Vertragspartner durch die Zurverfügungstellung der Karte ein Nutzungsrecht an der Karte und dem mittels der Karte zur Verfügung stehenden Guthabens, ohne jedoch Vertragspartner von B2Mobility zu sein. 

2.5 Akzeptanzstellen sind alle Aral Tankstellen in Deutschland.

3. Nutzungsrecht

3.1 Durch die Zurverfügungstellung der Karte durch den Vertragspartner an den Kartennutzer erhält der Kartennutzer nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen ein Nutzungsrecht an der Karte und dem mittels der Karte nutzbaren Guthaben. 

3.2 Bei dem Nutzungsrecht handelt es sich um eine freiwillige Leistung, deren Gewährung der Vertragspartner jederzeit einstellen kann. Die Vereinbarung der Nutzungsbedingungen zwischen dem Vertragspartner und dem Kartennutzer begründet ferner kein Vertragsverhältnis zwischen B2Mobility und dem Kartennutzer. Insbesondere hat der Kartennutzer keinerlei vertragliche Ansprüche auf das Guthaben gegenüber B2Mobility.

4. Ausgabe an den Nutzer

4.1 Die Ausgabe der Karten erfolgt über den Vertragspartner, es sei denn der Vertragspartner veranlasst den direkten Versand der Karten an die Kartennutzer (einschließlich der Sicherheitsmerkmale). Die Kartennutzer können keine Ausgabe einer Karte veranlassen. 

4.2 Die Karte wird für den Kartennutzer personalisiert. Die Karte ist nicht übertragbar. 

4.3 Der Kartennutzer informiert den Vertragspartner über Änderungen seiner in Anlage 1 genannten Daten, damit der Vertragspartner die aktuellen Daten der B2Mobility zum Zweck der Kartennutzung zur Verfügung stellen kann. 

4.4 Bei Aushändigung einer Karte durch den Vertragspartner an einen Kartennutzer stellt der Vertragspartner sicher, dass der Kartennutzer den Empfang der Karte und die zugehörigen Sicherheitsmerkmale bestätigt. 

4.5 Der Kartennutzer wird unmittelbar nach Erhalt der Karte und der Sicherheitsmerkmale wie einer persönlichen Geheimzahl (PIN) alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale, insbesondere die PIN, vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. 

4.6 Anschließend kann der Kartennutzer über ein Webportal eine Wunsch-PIN wählen. 

5. Aufladung der Karte und Höhe des Guthabens

5.1 Die Karte kann ausschließlich mit dem vom Vertragspartner aufgeladenen Guthaben genutzt werden. 

5.2 Die Aufladung der Karte erfolgt ausschließlich durch den Vertragspartner. Eine Aufladung durch den Kartennutzer ist nicht möglich. 

5.3 Die Höhe der Kartenaufladung ist pro Karte und Nutzer beschränkt. Der Vertragspartner wird dem Kartennutzer den jeweiligen Aufladungsbetrag vorab mitteilen.

6. Funktionen der Karte

6.1 Mit der Karte kann der Kartennutzer auf der Grundlage des zwischen der B2Mobility und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages im Inland bei allen Akzeptanzstellen im Präsenzgeschäft bargeldlos bezahlen. 

6.2 Die einzelnen Zahlungsvorgänge sind der Höhe nach durch das verfügbare Guthaben begrenzt. Ein Kredit durch Überziehung des Guthabens wird nicht gewährt. 

6.3 Die Karte kann ausschließlich zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden. Jede Art der Auszahlung des Guthabens an den Kartennutzer ist ausgeschlossen. Ein Erwerb von Gutscheinen oder E-Geld-Produkten ist ebenso ausgeschlossen wie die Bezahlung für die Teilnahme an Lotto-, Tipp- oder Gewinnspielen. 

7. Ausführung von Zahlungen

Der Vertragspartner erlaubt dem Kartennutzer stellvertretend für den Vertragspartner gegenüber B2Mobility jeden einzelnen Zahlungsvorgang unwiderruflich zu autorisieren, indem der Kartennutzer bei der Bezahlung im Präsenzgeschäft beim Zahlungsempfänger als Berechtigung die PIN eingibt. 

8. Entgelte

Die Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Karte richten sich nach den in Anlage 2 aufgeführten Entgelte. 

9. Guthabenstand; Transaktionsübersicht für Kartennutzer

9.1 Der Kartennutzer kann sein Kartenguthaben online jederzeit einsehen ( reload.aral-supercard.de). Der Kartennutzer wird die Transaktionsübersicht auf ihre Richtigkeit prüfen und teilt etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich der B2Mobility über die in Anlage 3 genannten Kontaktdaten mit.

10. Beendigung der Nutzung; Rückgabe der Karte; Restguthaben

10.1 Der Kartennutzer kann die Nutzung der Karte jederzeit beenden, indem er die Karte an den Vertragspartner zurückgibt. 

10.2 Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses des Kartennutzers mit dem Vertragspartner, mit der Beendigung des Vertrages zwischen B2Mobility und dem Vertragspartner oder wenn der Vertragspartner dem Kartennutzer die Nutzung der Karte nicht mehr gewähren möchte, endet das Nutzungsrecht des Kartennutzers. Der Vertragspartner informiert den Kartennutzer über das Ende seines Nutzungsrechts. Mit dem Ende des Nutzungsrechts ist der Kartennutzer zur unaufgeforderten und unverzüglichen Rückgabe der im Eigentum von B2Mobility stehende Karte an den Vertragspartner verpflichtet. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. 

10.3 Verstößt der Kartennutzer gegen die Rückgabepflicht und verwendet die Karte nach dem Ende des Nutzungsrechts, kann ein Anspruch des Vertragspartners gegen den Kartennutzer auf Ausgleich bestehen. 

10.4 Sofern mit dem Ende des Nutzungsrechts noch Guthaben vorhanden ist, verfällt das Guthaben im Verhältnis zwischen Vertragspartner und Kartennutzer. Der Kartennutzer hat keinerlei Ansprüche auf Rück- oder Auszahlung des noch ungenutzten Guthabens gegenüber B2Mobility. 

10.5 Mit Ende des Nutzungsrechts des Kartennutzers kann die Karte gesperrt werden.

 

11. Verlust, Diebstahl, missbräuchliche Verwendung der Karte

11.1 Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung der Karte kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Ein möglicherweise vorhandenes (Rest-)Guthaben wird auf eine neue Karte umgebucht. 

11.2 Bei Verlust, Diebstahl, sonstigem Abhandenkommen der Karte oder missbräuchlicher Verwendung der Karte informiert der Kartennutzer unverzüglich B2Mobility hierüber, sodass B2Mobility die Karte sperren kann. Die Sperranzeige gegenüber B2Mobility erfolgt gemäß Anlage 3 zu diesen Nutzungsbedingungen. Zudem informiert der Kartennutzer den Vertragspartner. 

11.3 Davon unabhängig steht es in den vorgenannten Fällen auch dem Vertragspartner selbst zu, die Sperrung der Karte durch B2Mobility zu veranlassen. 

11.4 Für den Fall, dass der Kartennutzer eine Sperranzeige versäumt oder gegen die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der Sicherheitsmerkmale verstößt, können Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen den Kartennutzer entstehen, soweit der Kartennutzer einen Schaden zu vertreten hat. 

11.5 B2Mobility kann eine Karte sperren, wenn Sicherheitsbedenken oder der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Karte besteht. In diesem Fall wird B2Mobility den Vertragspartner und den Kartennutzer möglichst vor Sperrung und, wenn dies nicht möglich ist, jedenfalls unverzüglich nach Sperrung per verschlüsselter E-Mail unter Angabe von Gründen hierüber informieren. Eine Information des Vertragspartners und/oder des Kartennutzers sowie eine Angabe von Gründen durch B2Mobility können jedoch unterbleiben, wenn B2Mobility anderenfalls gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würde. Eine Information ist auch insoweit nicht geschuldet, als objektiv gerechtfertigte Sicherheitsbedenken gegen eine solche Information oder die Angabe von Gründen bestehen.

12. Änderung und Geltung der Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit geändert werden. Der Kartennutzer hat auf die Änderung keinen Einfluss.

13. Datenschutz

13.1 B2Mobility und der Vertragspartner sind verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten und angemessene Vorsorge gegen eine unbefugte Nutzung von Karten- und Nutzerdaten zu treffen. 

13.2 Dem Nutzer ist bekannt, dass B2Mobility im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages Abrechnungsdaten und Zusatzdaten speichert, verändert, übermittelt oder nutzt oder Daten von Dritten erhält. Die Abrechnungsdaten oder Zusatzdaten können personenbezogene Daten des Kartennutzers enthalten.

Anlage 1

Kartennutzerdaten

(a) Vor- und Nachname
(b) Wohnort
(c) Geburtsdatum
(d) E-Mail-Adresse

Anlage 2

Entgelte

Nach der letzten Wiederaufladung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1,49 Euro inkl. derzeit gültiger Umsatzsteuer monatlich ab dem 25. Monat und 20,- Euro inkl. derzeit gültiger Umsatzsteuer monatlich ab dem 37. Monat erhoben.  

Die Verwaltungsgebühr wird pro Karte berechnet. Die Verwaltungsgebühr wird maximal bis zur Höhe des (verbliebenen) Restguthabens verrechnet. Gebühren pro Karte können daher über die gesamte Laufzeit maximal den Guthabenbetrag erreichen. 

Anlage 3

Kartensperrung

Der Nutzer der Karte kann B2Mobility den Verlust der Karte oder des PIN unter folgender Nummer mitteilen: 

Telefon: +49 800 300 2001 

Mail: service(at)aral-supercard.de  

Allgemeine Kontaktdaten für Kartennutzer 

Aral SuperCard Kundenservice 
Telefon: +49 800 300 2001 
www.aral-supercard.de 

Nutzungbedingungen für Käufe der Aral SuperCard Reloadable vor dem 12. Juni 2025

Für Karten, die vor dem 12.06.2025 erworben wurden, gelten andere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese sind hier zu finden.