Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen Aral SuperCard Reloadable Einkaufen&Tanken, Tanken, Waschen

Nutzungsbedingungen Aral SuperCard Reloadable Lunch

Nutzungsbedingungen für den Einsatz von Aral SuperCards B2B Reloadable

Präambel

Die B2Mobility GmbH (B2Mobility) ist die Herausgeberin wiederaufladbarer, personalisierter Zahlungskarten auf Guthabenbasis (Aral SuperCards B2B Reloadable) zur Bereitstellung durch den Vertragspartner an seine Mitarbeiter (Kartennutzer) für die tägliche, steuerfreie Mittagsverpflegung.

Der Vertragspartner kann die von B2Mobility ausgegebenen Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen den Kartennutzern zur Verfügung stellen, wodurch der Vertragspartner den Mitarbeitern und Partnern mit vertraglichem Verhältnis ein freiwillig gewährtes Nutzungsrecht an den Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch und dem mittels der Karte nutzbaren Guthaben einräumt.

Dabei ist der Vertragspartner Inhaber des auf den Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch gespeicherten Guthabens in Form einer Forderung gegen B2Mobility in Höhe des zuvor gezahlten Geldbetrages, während das den Kartennutzern eingeräumte Nutzungsrecht keinerlei vertragliche Ansprüche in Bezug auf das Guthaben oder in sonstiger Weise gegen B2Mobility begründet.

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Ausgabe und Nutzung der Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch durch den Vertragspartner an die Kartennutzer.

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Ausgabe und Nutzung der AralSuperCards B2B Reloadable durch den Vertragspartner an die Kartennutzer.

1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Ausgabe der Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch durch den Vertragspartner an und die Nutzung der Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch durch die Mitarbeiter des Vertragspartners (Kartennutzer).

2. Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen gelten folgende Definitionen und Begriffsbestimmungen:

2.1 B2Mobility ist die Herausgeberin der Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch. B2Mobility ist eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Wittener Straße 45, 44789 Bochum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter der Nummer HRB 16999. B2Mobility hat eine Erlaubnis als E-Geldinstitut, das nach dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG) der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank unterliegt, beantragt. Bis zur Erteilung der Erlaubnis wird B2Mobility die Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch als nach dem ZAG erlaubnisfreies Produkt herausgeben. Nach Erteilung der Erlaubnis als E-Geld-Institut werden die bestehenden und zukünftige Guthaben für Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch automatisch als reguliertes E-Geld von B2Mobility behandelt. Für den Nutzer ergeben sich dadurch keine Änderungen.

2.2 Vertragspartner ist immer ein Unternehmen (natürliche oder juristische Person), das mit B2Mobility einen Vertrag über die Ausgabe und Nutzung von Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch abschließt und das Inhaber des mittels der Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch nutzbaren Guthabens ist.

2.3 Karte ist die von B2Mobility für den Kartennutzer personalisierte Aral SuperCard B2B Reloadable Lunch, mittels derer Zahlungsvorgänge ausgelöst werden können und die von Aral Tankstellen in Deutschland zum bargeldlosen Erwerb von Mahlzeiten, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen bestimmt sind, angenommen wird. Neben den Verzehrangeboten an Aral Tankstellen sind die auch die Waren eingeschlossen, die unter der Marke REWE To Go an Aral Tankstellen im Sinne des 7.4 vertrieben werden.

2.4 Kartennutzer ist immer eine natürliche Person und Arbeitnehmer des Vertragspartners, dem der Vertragspartner die Karte ausgehändigt und die Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt hat. Der Kartennutzer erhält vom Vertragspartner durch die Zurverfügungstellung der Karte ein Nutzungsrecht an der Karte und dem mittels der Karte zur Verfügung stehenden Guthabens, ohne jedoch Vertragspartner von B2Mobility zu sein.

2.5 Akzeptanzstellen sind alle Aral Tankstellen in Deutschland, einschließlich solcher, die über eine Kooperation mit REWE To Go verfügen.

3. Nutzungsrecht

3.1 Durch die Zurverfügungstellung der Karte durch den Vertragspartner an den Kartennutzer erhält der Kartennutzer nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen ein Nutzungsrecht an der Karte und dem mittels der Karte nutzbaren Guthaben.

3.2 Bei dem Nutzungsrecht handelt es sich um eine freiwillige Leistung, deren Gewährung der Vertragspartner jederzeit einstellen kann. Die Vereinbarung der Nutzungsbedingungen zwischen dem Vertragspartner und dem Kartennutzer begründet ferner kein Vertragsverhältnis zwischen B2Mobility und dem Kartennutzer. Insbesondere hat der Kartennutzer keinerlei vertragliche Ansprüche auf das Guthaben gegenüber B2Mobility.

4. Ausgabe an den Nutzer

4.1 Die Ausgabe der Karten erfolgt über den Vertragspartner, es sei denn der Vertragspartner veranlasst den direkten Versand der Karten an die Kartennutzer (einschließlich der Sicherheitsmerkmale). Die Kartennutzer können keine Ausgabe einer Karte veranlassen.

4.2 Die Karte wird für den Kartennutzer personalisiert. Die Karte ist nicht übertragbar.

4.3 Der Kartennutzer informiert den Vertragspartner über Änderungen seiner in Anlage 1 genannten Daten, damit der Vertragspartner die aktuellen Daten der B2Mobility zum Zweck der Kartennutzung zur Verfügung stellen kann.

4.4 Bei Aushändigung einer Karte durch den Vertragspartner an einen Kartennutzer stellt der Vertragspartner sicher, dass der Kartennutzer den Empfang der Karte und zugehörigen Sicherheitsmerkmale bestätigt.

4.5 Der Kartennutzer wird unmittelbar nach Erhalt der Karte und der Sicherheitsmerkmale wie einer persönlichen Geheimzahl (PIN) alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale, insbesondere die PIN, vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

4.6 Anschließend kann der Kartennutzer über ein Webportal eine Wunsch-PIN wählen.

5. Aufladung der Karte und Höhe des Guthabens

5.1 Die Karte kann ausschließlich mit dem vom Vertragspartner aufgeladenen Guthaben genutzt werden.

5.2 Die Aufladung der Karte erfolgt ausschließlich durch den Vertragspartner. Eine Aufladung durch den Kartennutzer ist nicht möglich.

5.3 Die Höhe der Kartenaufladung ist pro Karte und Nutzer beschränkt. Der Vertragspartner wird dem Kartennutzer den jeweiligen Aufladungsbetrag vorab mitteilen.

6. Gültigkeit der Karte

Die Karte ist maximal vier Jahre gültig. Die Gültigkeit endet mit Ablauf des auf die Karte aufgedruckten Gültigkeitsdatums. Danach wird die alte Karte gegen eine neue Karte ausgetauscht. Dies erfordert einen Antrag durch den Vertragspartner gegenüber B2Mobility. Ein möglicherweise vorhandenes (Rest-)Guthaben wird auf die neue Karte umgebucht, sobald der Vertragspartner den Erhalt der neuen Karte und neuen Sicherheitsmerkmale geprüft und die Umbuchung im gleichen Verfahren wie eine Aufladung gegenüber B2Mobility angewiesen hat.

7. Funktionen der Karte

7.1 Mit der Karte kann der Kartennutzer auf der Grundlage des zwischen der B2Mobility und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages im Inland bei allen Akzeptanzstellen im Präsenzgeschäft bargeldlos bezahlen.

7.2 Die einzelnen Zahlungsvorgänge sind der Höhe nach durch das verfügbare Guthaben begrenzt. Ein Kredit durch Überziehung des Guthabens wird nicht gewährt.

7.3 Die Karte kann ausschließlich zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden. Jede Art der Auszahlung des Guthabens an den Kartennutzer ist ausgeschlossen. Ein Erwerb von Gutscheinen oder E-Geld-Produkten ist ebenso ausgeschlossen wie die Bezahlung für die Teilnahme an Lotto-, Tipp- oder Gewinnspielen.

8. Ausführung von Zahlungen

Der Vertragspartner erlaubt dem Kartennutzer stellvertretend für den Vertragspartner gegenüber B2Mobility jeden einzelnen Zahlungsvorgang unwiderruflich zu autorisieren, indem der Kartennutzer bei der Bezahlung im Präsenzgeschäft beim Zahlungsempfänger als Berechtigung die PIN eingibt.

9. Entgelte

Die Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Karte richten sich nach den in Anlage 2 aufgeführten Entgelte.

10. Guthabenstand; Transaktionsübersicht für Kartennutzer


10.1 Der Kartennutzer kann sein Kartenguthaben online jederzeit einsehen (www.aral-supercard.de) Der Kartennutzer wird die Transaktionsübersicht auf ihre Richtigkeit prüfen und teilt etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich der B2Mobility über die in Anlage 3 genannten Kontaktdaten mit.

11. Beendigung der Nutzung; Rückgabe der Karte; Restguthaben

11.1 Der Kartennutzer kann die Nutzung der Karte jederzeit beenden, indem er die Karte an den Vertragspartner zurückgibt.

11.2 Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses des Kartennutzers mit dem Vertragspartner, mit der Beendigung des Vertrages zwischen B2Mobility und dem Vertragspartner oder wenn der Vertragspartner dem Kartennutzer die Nutzung der Karte nicht mehr gewähren möchte, endet das Nutzungsrecht des Kartennutzers. Der Vertragspartner informiert den Kartennutzer über das Ende seines Nutzungsrechts. Mit dem Ende des Nutzungsrechts ist der Kartennutzer zur unaufgeforderten und unverzüglichen Rückgabe der im Eigentum von B2Mobility stehende Karte an den Vertragspartner verpflichtet. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.

11.3 Verstößt der Kartennutzer gegen die Rückgabepflicht und verwendet die Karte nach dem Ende des Nutzungsrechts, kann ein Anspruch des Vertragspartners gegen den Kartennutzer auf Ausgleich bestehen.

11.4 Sofern mit dem Ende des Nutzungsrechts noch Guthaben vorhanden ist, verfällt das Guthaben im Verhältnis zwischen Vertragspartner und Kartennutzer. Der Kartennutzer hat keinerlei Ansprüche auf Rück- oder Auszahlung des noch ungenutzten Guthabens gegenüber B2Mobility.

11.5 Mit Ende des Nutzungsrechts des Kartennutzers kann die Karte gesperrt werden.

12. Verlust, Diebstahl, missbräuchliche Verwendung der Karte

12.1 Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung der Karte kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Ein möglicherweise vorhandenes (Rest-)Guthaben wird auf eine neue Karte umgebucht.

12.2 Bei Verlust, Diebstahl, sonstigem Abhandenkommen der Karte oder missbräuchlicher Verwendung der Karte informiert der Kartennutzer unverzüglich B2Mobility hierüber, sodass B2Mobility die Karte sperren kann. Die Sperranzeige gegenüber B2Mobility erfolgt gemäß Anlage 2 zu diesen Nutzungsbedingungen. Zudem informiert der Kartennutzer den Vertragspartner.

12.3 Davon unabhängig steht es in den vorgenannten Fällen auch dem Vertragspartner selbst zu, die Sperrung der Karte durch B2Mobility zu veranlassen.

12.4 Für den Fall, dass der Kartennutzer eine Sperranzeige versäumt oder gegen die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der Sicherheitsmerkmale verstößt, können Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen den Kartennutzer entstehen, soweit der Kartennutzer einen Schaden zu vertreten hat.

12.5 B2Mobility kann eine Karte sperren, wenn Sicherheitsbedenken oder der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Karte besteht. In diesem Fall wird B2Mobility den Vertragspartner und den Kartennutzer möglichst vor Sperrung und, wenn dies nicht möglich ist, jedenfalls unverzüglich nach Sperrung per verschlüsselter E-Mail unter Angabe von Gründen hierüber informieren. Eine Information des Vertragspartners und/oder des Kartennutzers sowie eine Angabe von Gründen durch B2Mobility können jedoch unterbleiben, wenn B2Mobility anderenfalls gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würde. Eine Information ist auch insoweit nicht geschuldet, als objektiv gerechtfertigte Sicherheitsbedenken gegen eine solche Information oder die Angabe von Gründen bestehen.

13. Änderung und Geltung der Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit geändert werden. Der Kartennutzer hat auf die Änderung keinen Einfluss. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Kartennutzer einen Monat vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die im Kartenausgabeantrag angegebene E-Mail-Adresse des Kartennutzers angekündigt.

14. Datenschutz

14.1 B2Mobility und der Vertragspartner sind verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten und angemessene Vorsorge gegen eine unbefugte Nutzung von Karten- und Nutzerdaten zu treffen.

14.2 Dem Nutzer ist bekannt, dass B2Mobility im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages Abrechnungsdaten und Zusatzdaten speichert, verändert, übermittelt oder nutzt oder Daten von Dritten erhält. Die Abrechnungsdaten oder Zusatzdaten können personenbezogene Daten des Kartennutzers enthalten.

Anlage 1

Kartennutzerdaten

(a) Vor- und Nachname
(b) Wohnort
(c) Geburtsdatum
(d) E-Mail-Adresse

Anlage 2

Entgelte

Nach der letzten Wiederaufladung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,85 Euro monatlich ab dem 37. Monat und 20,- Euro monatlich ab dem 61. Monat pro Karte fällig.

Die Verwaltungsgebühr wird pro Karte berechnet. Die Verwaltungsgebühr wird maximal bis zur Höhe des (verbliebenen) Restguthabens verrechnet. Gebühren pro Karte können daher über die gesamte Laufzeit maximal den Guthabenbetrag erreichen.


Nutzungsbedingungen für den Einsatz von Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch

Präambel

Die B2Mobility GmbH (B2Mobility) ist die Herausgeberin wiederaufladbarer, personalisierter Zahlungskarten auf Guthabenbasis (Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch) zur Bereitstellung durch den Vertragspartner an seine Mitarbeiter (Kartennutzer) für die tägliche, steuerfreie Mittagsverpflegung. Der Vertragspartner kann die von B2Mobility ausgegebenen Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen den Kartennutzern zur Verfügung stellen, wodurch der Vertragspartner den Mitarbeitern und Partnern mit vertraglichem Verhältnis ein freiwillig gewährtes Nutzungsrecht an den Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch und dem mittels der Karte nutzbaren Guthaben einräumt. Dabei ist der Vertragspartner Inhaber des auf den Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch gespeicherten Guthabens in Form einer Forderung gegen B2Mobility in Höhe des zuvor gezahlten Geldbetrages, während das den Kartennutzern eingeräumte Nutzungsrecht keinerlei vertragliche Ansprüche in Bezug auf das Guthaben oder in sonstiger Weise gegen B2Mobility begründet. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Ausgabe und Nutzung der Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch durch den Vertragspartner an die Kartennutzer.

1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Ausgabe der Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch durch den Vertragspartner an und die Nutzung der Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch durch die Mitarbeiter des Vertragspartners (Kartennutzer).

2. Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen gelten folgende Definitionen und Begriffsbestimmungen:

2.1 B2Mobility ist die Herausgeberin der Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch.  B2Mobility ist eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Wittener Straße 45, 44789 Bochum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter der Nummer HRB 16999. B2Mobility hat eine Erlaubnis als E-Geldinstitut, das nach dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG) der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank unterliegt, beantragt.

Bis zur Erteilung der Erlaubnis wird B2Mobility die Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch als nach dem ZAG erlaubnisfreies Produkt herausgeben. Nach Erteilung der Erlaubnis als E-Geld-Institut werden die bestehenden und zukünftige Guthaben für Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch automatisch als reguliertes E-Geld von B2Mobility behandelt. Für den Nutzer ergeben sich dadurch keine Änderungen.

2.2 Vertragspartner ist immer ein Unternehmen (natürliche oder juristische Person), das mit B2Mobility einen Vertrag über die Ausgabe und Nutzung von Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch abschließt und das Inhaber des mittels der Aral SuperCards B2B Reloadable Lunch nutzbaren Guthabens ist.

2.3 Karte ist die von B2Mobility für den Kartennutzer personalisierte Aral SuperCard B2B Reloadable Lunch, mittels derer Zahlungsvorgänge ausgelöst werden können und die von Aral Tankstellen in Deutschland zum bargeldlosen Erwerb von Mahlzeiten, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen bestimmt sind, angenommen wird. Neben den Verzehrangeboten an Aral Tankstellen sind die auch die Waren eingeschlossen, die unter der Marke REWE To Go an Aral Tankstellen im Sinne des 7.4 vertrieben werden.

2.4 Kartennutzer ist immer eine natürliche Person und Arbeitnehmer des Vertragspartners, dem der Vertragspartner die Karte ausgehändigt und die Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt hat. Der Kartennutzer erhält vom Vertragspartner durch die Zurverfügungstellung der Karte ein Nutzungsrecht an der Karte und dem mittels der Karte zur Verfügung stehenden Guthabens, ohne jedoch Vertragspartner von B2Mobility zu sein.

2.5 Akzeptanzstellen sind alle Aral Tankstellen in Deutschland, einschließlich solcher, die über eine Kooperation mit REWE To Go verfügen.

3. Nutzungsrecht

3.1

Durch die empfohlene Zurverfügungstellung der Karte durch den Vertragspartner an den Kartennutzer erhält der Kartennutzer nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen ein Nutzungsrecht an der Karte und dem mittels der Karte nutzbaren, täglichen Guthaben. Der Vertragspartner sollte den Kartennutzer nachweislich auf seine sich aus der Nutzung der Karte ergebenden, vertraglichen Pflichten hinweisen.


Die B2Mobility trifft keine Verpflichtung dies zu prüfen oder die Einhaltung zu überwachen. 

3.2 Bei dem Nutzungsrecht handelt es sich um eine freiwillige Leistung, deren Gewährung der Vertragspartner jederzeit einstellen kann. Die Vereinbarung der Nutzungsbedingungen zwischen dem Vertragspartner und dem Kartennutzer begründet ferner kein Vertragsverhältnis zwischen B2Mobility und dem Kartennutzer. Insbesondere hat der Kartennutzer keinerlei vertragliche Ansprüche auf das Guthaben gegenüber B2Mobility.

4. Ausgabe an den Nutzer

4.1 Die Ausgabe der Karten erfolgt über den Vertragspartner, es sei denn der Vertragspartner veranlasst den direkten Versand der Karten an die Kartennutzer (einschließlich der Sicherheitsmerkmale). Die Kartennutzer können keine Ausgabe einer Karte veranlassen.

4.2 Die Karte wird für den Kartennutzer personalisiert. Die Karte ist nicht übertragbar.

4.3 Der Kartennutzer informiert den Vertragspartner über Änderungen seiner in Anlage 1 genannten Daten, damit der Vertragspartner die aktuellen Daten der B2Mobility zum Zweck der Kartennutzung zur Verfügung stellen kann.

4.4 Bei Aushändigung einer Karte durch den Vertragspartner an einen Kartennutzer stellt der Vertragspartner sicher, dass der Kartennutzer den Empfang der Karte und zugehörigen Sicherheitsmerkmale bestätigt.

4.5 Der Kartennutzer wird unmittelbar nach Erhalt der Karte und der Sicherheitsmerkmale wie einer persönlichen Geheimzahl (PIN) alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale, insbesondere die PIN, vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

4.6 Anschließend kann der Kartennutzer über ein Webportal eine Wunsch-PIN wählen.

5. Aufladung der Karte und Höhe des Guthabens

5.1Die Karte kann ausschließlich mit dem vom Vertragspartner aufgeladenen, arbeitstäglichen Guthaben genutzt werden.
Arbeitstäglich in diesem Sinne bedeutet: Ohne Krankheitstage, Urlaubstage und Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer (Kartennutzer) eine Auswärtstätigkeit (s.u.) ausübt. Der Zuschuss kann im Ergebnis nicht von Arbeitnehmern (Kartennutzern) beansprucht werden, die eine Auswärtstätigkeit ausüben, bei der die ersten drei Monate (§ 9 Absatz 4a Satz 6 und 7 EStG) noch nicht abgelaufen sind (BMF-Schreiben vom 5. Januar 2015, BStBl I Seite 119).
Die B2Mobility trifft keine Verpflichtung diese Vorgaben zu prüfen oder deren Einhaltung zu überwachen. 

5.2 Die Aufladung des Tagesguthabens auf die Karte erfolgt ausschließlich durch den Vertragspartner. Eine Aufladung durch den Kartennutzer ist nicht möglich. Das Tagesguthaben beschreibt das von dem Vertragspartner festgelegte, nutzbare Guthaben, welches auf die Aral SuperCard Reloadable Lunch geladen werden kann. Das Tagesguthaben kann von Mitarbeitern des Vertragspartners nur 1x pro Arbeitstag für die Mittagsverpflegung genutzt werden.

6. Gültigkeit der Karte

6.1 Die Karte ist maximal vier Jahre gültig. Die Gültigkeit endet mit Ablauf des auf der Karte aufgedruckten Gültigkeitsdatums. Danach wird die alte Karte gegen eine neue Karte ausgetauscht. Dies erfordert einen Antrag durch den Vertragspartner gegenüber B2Mobility. Ein möglicherweise vorhandenes (Rest-)Guthaben wird auf die neue Karte umgebucht, sobald der Vertragspartner den Erhalt der neuen Karte und neuen Sicherheitsmerkmale geprüft und die Umbuchung im gleichen Verfahren wie eine Aufladung gegenüber B2Mobility angewiesen hat.

6.2 Guthaben: Bei der Aral SuperCards Reloadable Lunch gilt die Guthabengültigkeit für die Tagesguthaben. Tagesguthaben, die zwischen Januar und Dezember auf die Karte geladen werden, können jeweils bis zum 31. Dezember des Jahres der Aufladung genutzt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums verfallen nicht eingelöste Tagesguthaben, was unabhängig von einem Kartenaustausch geschieht.

7. Funktionen der Karte

7.1 Mit der Karte kann der Kartennutzer auf der Grundlage des zwischen der B2Mobility und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages im Inland bei allen Akzeptanzstellen im Präsenzgeschäft bargeldlos bezahlen.

7.2 Die einzelnen Zahlungsvorgänge sind der Höhe nach durch das verfügbare Guthaben begrenzt. Ein Kredit durch Überziehung des Guthabens wird nicht gewährt.

7.3 Falls der Einkaufswert das Tagesguthaben der Karte überschreitet, besteht die Möglichkeit den Restbetrag in bar, mit EC Karte sowie Kreditkarte zu zahlen. Allerdings darf der steuerfreie Zuschuss den tatsächlichen Preis der Mahlzeit nicht übersteigen, damit die Mahlzeit des Arbeitnehmers (Kartennutzers) mit dem maßgebenden amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angesetzt werden kann.
Die B2M trifft keine Verpflichtung diese Vorgaben zu prüfen oder deren Einhaltung zu überwachen. 

7.4 Die Karte kann ausschließlich zum Erwerb von Lebensmitteln eingesetzt werden, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen bestimmt sind. Jede Art der Auszahlung des Guthabens an den Kartennutzer ist ausgeschlossen. Ein Erwerb von Gutscheinen oder E-Geld-Produkten sowie Alkohol, Blumen oder Zigaretten ist ebenso ausgeschlossen wie die Bezahlung für die Teilnahme an Lotto-, Tipp- oder Gewinnspielen.

8. Ausführung von Zahlungen

Der Vertragspartner erlaubt dem Kartennutzer stellvertretend für den Vertragspartner gegenüber B2Mobility jeden einzelnen Zahlungsvorgang unwiderruflich zu autorisieren, indem der Kartennutzer bei der Bezahlung im Präsenzgeschäft beim Zahlungsempfänger als Berechtigung die PIN eingibt.

9. Entgelte

Es fallen keine Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Karte an.

10. Guthabenstand; Transaktionsübersicht für Kartennutzer

10.1 Der Kartennutzer kann sein Kartenguthaben online jederzeit einsehen (www.aral-supercard.de) Der Kartennutzer wird die Transaktionsübersicht auf ihre Richtigkeit prüfen und teilt etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich der B2Mobility über die in Anlage 3 genannten Kontaktdaten mit.

11. Beendigung der Nutzung; Rückgabe der Karte; Restguthaben

11.1 Der Kartennutzer kann die Nutzung der Karte jederzeit beenden, indem er die Karte an den Vertragspartner zurückgibt.

11.2 Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses des Kartennutzers mit dem Vertragspartner, mit der Beendigung des Vertrages zwischen B2Mobility und dem Vertragspartner oder wenn der Vertragspartner dem Kartennutzer die Nutzung der Karte nicht mehr gewähren möchte, endet das Nutzungsrecht des Kartennutzers. Der Vertragspartner informiert den Kartennutzer über das Ende seines Nutzungsrechts. Mit dem Ende des Nutzungsrechts ist der Kartennutzer zur unaufgeforderten und unverzüglichen Rückgabe der im Eigentum von B2Mobility stehenden Karte an den Vertragspartner verpflichtet. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.

11.3 Verstößt der Kartennutzer gegen die Rückgabepflicht und verwendet die Karte nach dem Ende des Nutzungsrechts, kann ein Anspruch des Vertragspartners gegen den Kartennutzer auf Ausgleich bestehen.

11.4 Sofern mit dem Ende des Nutzungsrechts noch Guthaben vorhanden ist, verfällt das Guthaben im Verhältnis zwischen Vertragspartner und Kartennutzer. Der Kartennutzer hat keinerlei Ansprüche auf Rück- oder Auszahlung des noch ungenutzten Guthabens gegenüber B2Mobility.

11.5 Mit Ende des Nutzungsrechts des Kartennutzers kann die Karte gesperrt werden.

12. Verlust, Diebstahl, missbräuchliche Verwendung der Karte

12.1 Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung der Karte kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Ein möglicherweise vorhandenes (Rest-)Guthaben wird auf eine neue Karte umgebucht.

12.2 Bei Verlust, Diebstahl, sonstigem Abhandenkommen der Karte oder missbräuchlicher Verwendung der Karte informiert der Kartennutzer unverzüglich B2Mobility hierüber, sodass B2Mobility die Karte sperren kann. Die Sperranzeige gegenüber B2Mobility erfolgt gemäß diesen Nutzungsbedingungen. Zudem informiert der Kartennutzer den Vertragspartner.

12.3 Davon unabhängig steht es in den vorgenannten Fällen auch dem Vertragspartner selbst zu, die Sperrung der Karte durch B2Mobility zu veranlassen.

12.4 Für den Fall, dass der Kartennutzer eine Sperranzeige versäumt oder gegen die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der Sicherheitsmerkmale verstößt, können Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen den Kartennutzer entstehen, soweit der Kartennutzer einen Schaden zu vertreten hat.

12.5 B2Mobility kann eine Karte sperren, wenn Sicherheitsbedenken oder der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Karte besteht. In diesem Fall wird B2Mobility den Vertragspartner und den Kartennutzer möglichst vor Sperrung und, wenn dies nicht möglich ist, jedenfalls unverzüglich nach Sperrung per verschlüsselter E-Mail unter Angabe von Gründen hierüber informieren. Eine Information des Vertragspartners und/oder des Kartennutzers sowie eine Angabe von Gründen durch B2Mobility können jedoch unterbleiben, wenn B2Mobility anderenfalls gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würde. Eine Information ist auch insoweit nicht geschuldet, als objektiv gerechtfertigte Sicherheitsbedenken gegen eine solche Information oder die Angabe von Gründen bestehen.

13. Änderung und Geltung der Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit geändert werden. Der Kartennutzer hat auf die Änderung keinen Einfluss. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Kartennutzer einen Monat vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die im Kartenausgabeantrag angegebene E-Mail-Adresse des Kartennutzers angekündigt.

14. Datenschutz

14.1 B2Mobility und der Vertragspartner sind verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten und angemessene Vorsorge gegen eine unbefugte Nutzung von Karten- und Nutzerdaten zu treffen.

14.2 Dem Nutzer ist bekannt, dass B2Mobility im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages Abrechnungsdaten und Zusatzdaten speichert, verändert, übermittelt oder nutzt oder Daten von Dritten erhält. Die Abrechnungsdaten oder Zusatzdaten können personenbezogene Daten des Kartennutzers enthalten.

Anlage 1

Kartennutzerdaten
(a)    Vor- und Nachname
(b)    Wohnort
(c)    Geburtsdatum
(d)    E-Mail-Adresse

Anlage 2

Kartensperrung

Der Nutzer der Karte kann B2Mobility den Verlust der Karte oder des PIN unter folgender Nummer mitteilen:

Telefon: +49 800 300 2001

Allgemeine Kontaktdaten für Kartennutzer

Aral SuperCard Kundenservice

Telefon: +49 800 300 2001

www.aral-supercard.de